| Der „Wahlarzt“
– häufig gestellte Fragen: |
| Was ist ein Wahlarzt? |
Als Wahlarzt wird ein niedergelassener
Arzt bezeichnet, der in keinem Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse
oder einem anderen Sozialversicherungsträger steht.
Die Akzeptanz von Wahlärzten ist stetig
im Steigen begriffen.
Innerhalb der letzten Jahre hat sich das
Angebot an Wahlärzten zunehmend vergrößert, nicht
zuletzt weil Menschen mit neurologischen Problemen besondere Zuwendung
brauchen und der Wahlarzt sich für die Probleme seiner Patienten
ausreichend Zeit nehmen kann. |
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| Wie verrechnet ein
Wahlarzt? |
| Der Wahlarzt verrechnet direkt
mit dem Patienten; die Bezahlung erfolgt im Falle meiner Ordination
entweder bar oder mittels Erlagschein auf mein Konto. |
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| Was unternimmt der Patient nach
der Bezahlung? |
| Nachfolgend reicht der Patient
die Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung beim jeweiligen
Krankenversicherungsträger ein, ein Anteil der Kosten wird rückerstattet. |
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| Wieviel wird rückerstattet?
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| Die Höhe der Rückerstattung
ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung unterschiedlich.
Generell wird bei den kleinen Kassen von 80% ausgegangen, teilweise
kann der Prozentanteil, insbesondere bei der GKK, jedoch auch darunter
liegen. |
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| Was können Kranken-Zusatzversicherungen?
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Insbesondere die Merkur-Versicherung
(ambulanter Tarif) bietet nach entsprechender Invertragnahme die Direktverrechnung
von ambulanten Leistungen aus einem breiten Leistungskatalog mit Wahlärzten
an.
Derart Versicherte, die erfahrungsgemäß eine hochqualitative
Versorgung als wichtig und wesentlich in der eigenen Gesundheitserhaltung
sehen, können dann faktisch wie „auf Krankenschein“
einen Wahlarzt in Anspruch nehmen.
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