Dr.Benedikt Piatti

Facharzt f. Neurologie
Laudongasse 20, 1080 Wien
Tel.: 0676/432 01 74
Fax: 01/409 53 94

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der „Wahlarzt“ – häufig gestellte Fragen:
Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt wird ein niedergelassener Arzt bezeichnet, der in keinem Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger steht.

Die Akzeptanz von Wahlärzten ist stetig im Steigen begriffen.

Innerhalb der letzten Jahre hat sich das Angebot an Wahlärzten zunehmend vergrößert, nicht zuletzt weil Menschen mit neurologischen Problemen besondere Zuwendung brauchen und der Wahlarzt sich für die Probleme seiner Patienten ausreichend Zeit nehmen kann.

 
Wie verrechnet ein Wahlarzt?
Der Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten; die Bezahlung erfolgt im Falle meiner Ordination entweder bar oder mittels Erlagschein auf mein Konto.
 
Was unternimmt der Patient nach der Bezahlung?
Nachfolgend reicht der Patient die Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger ein, ein Anteil der Kosten wird rückerstattet.
 
Wieviel wird rückerstattet?
Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung unterschiedlich. Generell wird bei den kleinen Kassen von 80% ausgegangen, teilweise kann der Prozentanteil, insbesondere bei der GKK, jedoch auch darunter liegen.
 
Was können Kranken-Zusatzversicherungen?
Insbesondere die Merkur-Versicherung (ambulanter Tarif) bietet nach entsprechender Invertragnahme die Direktverrechnung von ambulanten Leistungen aus einem breiten Leistungskatalog mit Wahlärzten an.

Derart Versicherte, die erfahrungsgemäß eine hochqualitative Versorgung als wichtig und wesentlich in der eigenen Gesundheitserhaltung sehen, können dann faktisch wie „auf Krankenschein“ einen Wahlarzt in Anspruch nehmen.