| Mo. | 11:00—18:00 |
| Di. | 09:00—14:00 |
| Do. | 10:00—17:00 |
| Mi. und Fr. ausschließlich nach Vereinbahrung | |
BVA, KFA, SVA
Wahlarzt für alle anderen Kassen
Zu den Ordinationszeiten und Mi. 13:00—17:00, Fr. 09:00—12:00
unter Tel.: 0676/432 01 74
per E-Mail: ordination@neurologie.co.at
Laudongasse 20
1080 Wien
Fax: 01/409 53 94
Als Wahlarzt wird ein niedergelassener Arzt bezeichnet, der in keinem
Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einem anderen
Sozialversicherungsträger steht.
Die Akzeptanz von Wahlärzten ist stetig im Steigen begriffen, alleine in
Wien gibt es ca 5000.
Innerhalb der letzten Jahre hat sich das Angebot an Wahlärzten zunehmend
vergrößert, nicht zuletzt weil Menschen mit neurologischen Problemen
besondere Zuwendung brauchen und der Wahlarzt sich für die Probleme seiner
Patienten ausreichend Zeit nehmen kann.
Der Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten; die Bezahlung erfolgt im Falle meiner Ordination entweder bar oder mittels Erlagschein oder Bankomat.
Nachfolgend reicht der Patient die Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger ein, ein Anteil der Kosten wird rückerstattet.
Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung unterschiedlich. Generell wird bei den kleinen Kassen von 60-80% ausgegangen, teilweise kann der Prozentanteil, insbesondere bei der GKK, jedoch auch darunter liegen.
Verschiedene Versicherungen bieten eine Versicherung für die Übernahme sämtlicher Wahlarztkosten an. Mit dieser Versicherung können Sie faktisch wie auf Krankenschein einen Wahlarzt aufsuchen und alle Vorteile in Anspruch nehmen ohne mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden.