Terminvereinbarung und Kassen

Ordinationszeiten:

Mo. 11:00—18:00
Di. 09:00—14:00
Do. 10:00—17:00
Mi. und Fr. ausschließlich nach Vereinbahrung

Kassen:

BVA, KFA, SVA
Wahlarzt für alle anderen Kassen

Terminvereinbarung:

Zu den Ordinationszeiten und Mi. 13:00—17:00, Fr. 09:00—12:00
unter Tel.: 0676/432 01 74
per E-Mail: ordination@neurologie.co.at

Adresse:

Laudongasse 20
1080 Wien
Fax: 01/409 53 94

Der Wahlarzt

Der »Wahlarzt« — häufig gestellte Fragen:

Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt wird ein niedergelassener Arzt bezeichnet, der in keinem Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger steht.
Die Akzeptanz von Wahlärzten ist stetig im Steigen begriffen, alleine in Wien gibt es ca 5000.
Innerhalb der letzten Jahre hat sich das Angebot an Wahlärzten zunehmend vergrößert, nicht zuletzt weil Menschen mit neurologischen Problemen besondere Zuwendung brauchen und der Wahlarzt sich für die Probleme seiner Patienten ausreichend Zeit nehmen kann.

Wie verrechnet ein Wahlarzt?

Der Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten; die Bezahlung erfolgt im Falle meiner Ordination entweder bar oder mittels Erlagschein oder Bankomat.

Was unternimmt der Patient nach der Bezahlung?

Nachfolgend reicht der Patient die Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger ein, ein Anteil der Kosten wird rückerstattet.

Wieviel wird rückerstattet?

Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenversicherung und abgerechneter Leistung unterschiedlich. Generell wird bei den kleinen Kassen von 60-80% ausgegangen, teilweise kann der Prozentanteil, insbesondere bei der GKK, jedoch auch darunter liegen.

Was können Kranken-Zusatzversicherungen?

Verschiedene Versicherungen bieten eine Versicherung für die Übernahme sämtlicher Wahlarztkosten an. Mit dieser Versicherung können Sie faktisch wie auf Krankenschein einen Wahlarzt aufsuchen und alle Vorteile in Anspruch nehmen ohne mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden.